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   BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96   

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BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96 (https://dejure.org/1996,3677)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 2Z BR 25/96 (https://dejure.org/1996,3677)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 2Z BR 25/96 (https://dejure.org/1996,3677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was gehört wem beim Gebrauchtkauf von Wohnungen? (IBR 1996, 522)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 283/94
  • LG München I - 1 T 9154/95
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1996, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Wohnungseigentum ist besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück, so daß über den Miteigentumsanteil, der rechtlich im Vordergrund steht, nur mit dem dazu gehörenden Sondereigentum verfügt werden kann (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12; 1993, 297, 298; Weitnauer Rn. 25 und 60 vor § 1; § 6 Rn. 1).

    Von Bedeutung ist hierbei, daß dieses wirtschaftlich und wertmäßig für die Parteien im Vordergrund steht (BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12).

    Dies ist trotz der Bestimmung des § 6 Abs. 1 WEG möglich und bedarf nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BayObLGZ 1984, 10, 12 f.; OLG Celle DNotZ 1975, 42 f.; OLG Schleswig SchlHAnz 1977, 203; Weitnauer Rn. 4, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 6).

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Wohnungseigentum ist besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück, so daß über den Miteigentumsanteil, der rechtlich im Vordergrund steht, nur mit dem dazu gehörenden Sondereigentum verfügt werden kann (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12; 1993, 297, 298; Weitnauer Rn. 25 und 60 vor § 1; § 6 Rn. 1).

    Von Bedeutung ist hierbei, daß dieses wirtschaftlich und wertmäßig für die Parteien im Vordergrund steht (BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Auf die Zuständigkeitsprüfung im Verhältnis der Prozeßgerichte und der Wohnungseigentumsgerichte findet die Regelung des § 17 a GVG entsprechende Anwendung (BGHZ 130, 159, 162 f. = NJW 1995, 2851 f.; BayObLGZ 1991, 186, 189; 1994, 60, 62; KG NJW-RR 1994, 208).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Infolge dieser beiderseitigen Vorstellung, die von der beurkundeten Erklärung abweicht, gilt nicht das objektiv Erklärte, sondern das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte (Fall der "Falschbezeichnung" oder "falsa demonstratio"; vgl. RGZ 109, 336 ff.; BGHZ 74, 117, 119; 87, 150, 153 f.; OLG Hamm NJW-RR 1992, 152, 153; BGB -RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 119 Rn. 20 und 77; Palandt/Heinrichs § 133 Rn. 8 und Palandt/Bassenge § 925 Rn. 14).
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Denn auch dafür sind die falschen Vorstellungen der Vertragsparteien und Vollmachtgeber maßgebend; da die Stellvertreterin die Auflassung "unter Bezugnahme auf die Vorurkunde" und aufgrund der dort erteilten Vollmacht, ohne eigene Willensbildung und Vorstellungen erklärt hat, gilt nicht § 166 Abs. 1 , sondern § 166 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 38, 65, 68; BayObLGZ 1989, 136, 146).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Denn hielte man die Eintragung des Miteigentumsanteils nur mit den Wohnräumen als zugehörigem Sondereigentum für zulässig, würde der Keller Nr. 12 zu einem Sondereigentum ohne Miteigentumsanteil werden; dies ist rechtlich nicht zulässig (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1987, 390, 395; 1995, 399, 402).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93

    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Wohnungseigentum ist besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück, so daß über den Miteigentumsanteil, der rechtlich im Vordergrund steht, nur mit dem dazu gehörenden Sondereigentum verfügt werden kann (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12; 1993, 297, 298; Weitnauer Rn. 25 und 60 vor § 1; § 6 Rn. 1).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Auf die Zuständigkeitsprüfung im Verhältnis der Prozeßgerichte und der Wohnungseigentumsgerichte findet die Regelung des § 17 a GVG entsprechende Anwendung (BGHZ 130, 159, 162 f. = NJW 1995, 2851 f.; BayObLGZ 1991, 186, 189; 1994, 60, 62; KG NJW-RR 1994, 208).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Denn hielte man die Eintragung des Miteigentumsanteils nur mit den Wohnräumen als zugehörigem Sondereigentum für zulässig, würde der Keller Nr. 12 zu einem Sondereigentum ohne Miteigentumsanteil werden; dies ist rechtlich nicht zulässig (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1987, 390, 395; 1995, 399, 402).
  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96
    Infolge dieser beiderseitigen Vorstellung, die von der beurkundeten Erklärung abweicht, gilt nicht das objektiv Erklärte, sondern das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte (Fall der "Falschbezeichnung" oder "falsa demonstratio"; vgl. RGZ 109, 336 ff.; BGHZ 74, 117, 119; 87, 150, 153 f.; OLG Hamm NJW-RR 1992, 152, 153; BGB -RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 119 Rn. 20 und 77; Palandt/Heinrichs § 133 Rn. 8 und Palandt/Bassenge § 925 Rn. 14).
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 118/88

    Gutgläubiger Erwerb; Eintragung; Vorrang; Grundpfandrecht; Vermögensübernahme;

  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • KG, 25.08.1993 - 24 W 3788/93
  • OLG München, 28.04.2016 - 34 Wx 378/15

    Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage

    Die dafür geltenden Grundsätze lassen sich auch auf "vertauschtes" Wohnungseigentum übertragen (vgl. BayObLGZ 1996, 149/151).
  • OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08

    Bildung von Wohnungseigentum: Erwerb sondereigentumsloser Miteigentumsanteile

    Dies erfolgt durch einen beurkundeten Nachtrag zur Teilungserklärung (vgl. §§ 3, 4, 7 WEG; §§ 19, 29 GBO) unter Zustimmung der hiervon betroffenen dinglich Berechtigten (§§ 876, 877 BGB; BayObLGZ 1996, 149/154; siehe Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 4 Rn. 2 und 4; Schneider in Riecke/Schmid § 4 Rn. 14).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

    Zur Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn die Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums irrtümlich falsche Kellerräume als zu dem Teileigentum gehörend betrachten (Fortführung von BayObLGZ 1996, 149).

    Diese Rechtsvermutung ist aber widerlegbar (BayObLGZ 1996, 149; KG NJW-RR 1994, 208; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 891 Rn. 1 m.w.N.) und hier widerlegt.

    Weicht die beiderseitige Vorstellung von der beurkundeten Erklärung ab, gilt nicht das objektiv Erklärte, sondern das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte ("falsa demonstratio"; vgl. BayObLGZ 1996, 149/152 m.w.N.), und zwar sowohl für den Kaufvertrag wie für das dingliche Rechtsgeschäft (siehe auch Kuntze FGPrax 1996, 216 f.).

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    (2) Zur Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils oder von Teilen des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer auf einen anderen ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich; es genügt vielmehr eine in der Form der § 4 Abs. 2 WEG , § 925 BGB geschlossene Vereinbarung der beiden beteiligten Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 1976, 1976 f.; BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Erforderlich ist materiellrechtlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG die Einigung der beteiligten Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und wegen § 6 Abs. 2 WEG, §§ 877, 876 BGB die Zustimmung der an demjenigen Wohnungseigentum dinglich Berechtigten, dessen Sondereigentum verkleinert oder sonst nachteilig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLGZ 1996, 149/154 und 1984, 10/12 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 72/03

    Errichtung eines Zauns auf einem Teil der Gemeinschaftsfläche ohne

    Soweit die Eintragungsbewilligung mit dem in Bezug genommenen Lageplan keinen zuverlässigen Schluss auf die Zuweisung einer Grundstücksteilfläche zu einem Sondernutzungsrecht zulässt, kann dieses mangels ausreichender Bestimmtheit mit den Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG nicht entstehen (BayObLG WE 1997, 153 = BayObLGR 1996, 74).
  • AG Kassel, 30.09.2022 - 803 C 1253/22

    Feststellung eines Sondernutzungsrechts

    Soweit die Eintragungsbewilligung mit dem in Bezug genommenen Lageplan keinen zuverlässigen Schluss auf die Zuweisung einer Grundstücksteilfläche zu einem Sondernutzungsrecht zulässt, kann dieses mangels ausreichender Bestimmtheit mit den Wirkungen des § 10 Abs. 1 WEG nicht entstehen, vgl. BayObLG WE 1997, 153 = BayObLGR 1996, 74, OLG Hamm Beschl. v. 23.3.2004 - 15 W 72/03, BeckRS 2010, 3969, beck-online.
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